Absetzbarkeit von Spenden

Nutzen Sie dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden
gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988)
und holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück.

Mein Vorteil


Wichtige Information zur steuerlichen Absetzbarkeit meiner Spenden

 

  1. Für Ihre Spenden tritt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr in Kraft. Das heißt, Sie können diese Spenden nicht selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe müssen wir für Sie übernehmen.
  2. Damit wir Ihre Spenden absetzen können, benötigen wir für die Meldung an das Finanzamt – neben Ihrem genauen Vor- und Zunamen und Ihrer Anschrift – auch Ihr Geburtsdatum.
  3. Füllen Sie dazu einfach das oben stehende Formular aus. Den Rest erledigen wir für Sie und Sie bekommen für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurück.
  4. Sie können sich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.
  5. Und: Sie können uns auch jederzeit fragen, wie viel Sie im aktuellen Jahr bereits gespendet haben, falls Sie ganz genau Bescheid wissen wollen.

Kontakt


Österreichischer Behindertensportverband

Brigittenauer Lände 42
1200 Wien

+43 1 332 61 34

oder senden Sie uns ein E-Mail.

Datenschutz


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wodurch sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können.